18. November 2016

Frankreich. Verurteilt für Tatsachen- und Meinungsäußerung

Die Muslime
  • haben ihr Bürgerliches Gesetzbuch, es ist der Koran,
  • leben unter sich, in den Vorstädten,
  • verweigern sich einem Leben nach französischer Art, in dem sie z.B. Käse äßen oder in Cafés scherzten und jungen Mädchen den Hof machten. 
Die Franzosen sind gezwungen fortzugehen.

Der Front National ist zu links bezüglich des gesellschaftlichen Lebens und nicht ausreichend engagiert gegen die "Ehe für alle".

Die Hypothese der Ausweisung von fünf Millionen französischen Muslimen, auch wenn sie unrealistisch ist, kann man vergleichen mit den fünf oder sechs Millionen Deutschen, die Mitteleuropa nach dem Krieg verlassen mußten, oder mit der Ausweisung einer Million von pieds-noirs, Algerienfranzosen, in den 60er Jahren.

Die Geschichte ist für Überraschungen gut. Wer hätte 1940 gesagt, daß zwanzig Jahre später eine Million Algerienfranzosen Algerien würden verlassen müssen, um nach Frankreich zurückzukehren?

Für diese Äußerungen in einem Interview mit dem Corriere Della Sera, im Oktober 2014, wird der Schriftsteller und Journalist Éric Zemmour jetzt von einem französischen Berufungsgericht zu einer Geldstrafe von 3 000 € für den Aufruf zum Rassenhaß verurteilt. Geklagt hatten unter anderem Jean-Luc Mélenchon und die Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (Licra).

Inwiefern der Islam eine Rasse ist, wird nicht erklärt.

Einzelheiten liest man hier:

"Les musulmans ont leur code civil, c'est le Coran": Zemmour condamné en appel

Es handelt sich bei den Aussagen von Éric Zemmour um die Benennung von Tatsachen und um die Äußerung von Meinung, wobei diese dem Gesetz nach nicht von Tatsachen gedeckt sein muß, sonst wäre sie keine Meinung, sondern Benennung von Tatsachen.

In Frankreich erklärt ein Berufungsgericht die Benennung ausgewählter Tatsachen und die Äußerung bestimmter Meinungen zum Rassenhaß.